Die Präsidentschaftskandidatin der Freiheitlichen Partei Österreichs, Frau Barbara Rosenkranz, ist eine Freundin der Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankenguts und nationalsozialistischer Ideen. Nicht als erste und nicht als einzige. Ein Freund nationalsozialistischer Wiedererweckungen ist auch der von der FPÖ entsandte Dritte Nationalratspräsident Martin Graf, ebenso wie der in Wehrsportübungen groß gewordene Vorsitzende der FPÖ Heinz Christian Strache. Allen dreien gemeinsam ist nicht nur, daß sie Spitzenfunktionen in ihrer Partei und im öffentlichen politischen Leben bekleiden, sondern daß sie Gegner des Verbotsgesetzes zur nationalsozialistischen Wiederbetätigung sind.
Die Verleugnung von Tatsachen erklären sie zu Meinungen und diese Meinungen zu in einer Demokratie vertretbaren Äußerungen. Allem voran soll dadurch aus der historischen Wahrheit der Ermordung von Millionen Menschen in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten eine Ansichtssache werden, über die man geteilter Meinung sein können soll.
Frau Barbara Rosenkranz ist unwürdig, sich für das Amt eines österreichischen Bundespräsidenten zu bewerben. Der österreichische Bundespräsident hat die bestehenden österreichischen Gesetze zu repräsentieren, insbesondere die österreichischen Grundgesetze, also die Gesetze, auf denen die Gründung und Existenz der Zweiten Demokratischen Republik Österreich beruht, er ist der oberste Hüter ihrer Einhaltung. Frau Barbara Rosenkranz ist vielleicht imstande, die Absichten und Interessen der extremen Rechten in Österreich zu vertreten, sie ist aber nicht dazu geeignet, die Absichten und Interessen der Bevölkerung Österreichs zu repräsentieren. Sie ist kein Garant zur Einhaltung der konstituierenden Rechtsordnung Österreichs. Sie versucht, gemeinsam mit ihrem Nationalratspräsidenten und Bundesparteiobmann das Fundament der Zweiten Demokratischen Republik zu untergraben. Aus ihrem nicht vorhandenen Willen, die Rechtsgrundlagen der Zweiten Demokratischen Republik Österreich zu respektieren und zu verteidigen, sollte sie die Konsequenzen ziehen und von ihrer Kandidatur wieder zurücktreten.
Wir sprechen uns entschieden gegen ihre Kandidatur aus und fordern sämtliche demokratischen Kräfte in Österreich dazu auf, alles Notwendige zur Aufklärung der Absichten der Kandidatur von Frau Rosenkranz beizutragen. Niemand soll sich nach der Präsidentschaftswahl darauf berufen können, Frau Rosenkranz aus einem anderen Grund gewählt zu haben, denn als Unterstützungserklärung zur Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankenguts und nationalsozialistischer Politik in Österreich.
Für den Inhalt verantwortlich: Gerhard Ruiss (März 2010)
Unterzeichnet von: Gerhard Altmann, Manfred Chobot, Franzobel, Barbara Frischmuth, Petra Ganglbauer, Christl Greller, Manfred Horak, Christine Huber, Gerhard Jaschke, Elfriede Jelinek, Nils Jensen, Wolf Käfer, Johanna König, Andres Kövary, Margret Kreidl, Erika Kronabitter, Ludwig Laher, Heinz Lunzer, Victoria Lunzer-Talos, Anna Mitgutsch, Kurt Palm, Gabriele Petricek, Werner Richter, Gerhard Ruiss, Helmuth Schönauer, Marlene Streeruwitz, Sylvia Treudl, Peter Turrini, Renate Welsh, O.P. Zier ...
Äußerungen freiheitlicher Spitzenpolitiker/innen zur Aufhebung des Wiederbetätigungsverbotsgesetzes
Zum Anschlußverbot: "Die heutigen Staatsgrenzen wurden willkürlich gezogen; das deutsche Volkstum muß sich frei in Europa entfalten können." (Martin Graf, Der Spiegel 24/1997)
Zum Wiederbetätigungsgesetz: "Es muß in einer demokratischen Welt zulässig sein, ein Gesetz, das die Meinungsfreiheit und die politische Tätigkeit einschränkt, zu kritisieren." (Martin Graf, Format 21/2000)
Zum Wiederbetätigungsgesetz: Er "halte nichts vom sogenannten antifaschistischen Grundkonsens". - Die FPÖ fühle sich nicht an den "antifaschistischen Grundkonsens" gebunden: "Wir sehen das nicht so, daß der antifaschistische Grundkonsens die Grundlage unserer Demokratie ist", dies sei die Diktion der DDR gewesen. (Martin Graf, Die Presse, 6.6.2009)
Zum Wiederbetätigungsgesetz: Ein Bekenntnis zum antifaschistischen Grundkonsens sei "zu wenig", so Graf. "Ich bekenne mich zum demokratischen Grundkonsens". Die umstrittene Aussage war bereits im Mai am Rande einer Nationalratssitzung gefallen: "Wir sehen das nicht so, daß der antifaschistische Grundkonsens die Grundlage unserer Demokratie ist (...) Der Grundkonsens unseres Staates ist der demokratische Grundkonsens." (Martin Graf, News at, 29.7.2009)
Zur Verurteilung des Holocaust-Leugners David Irving: "Das Gesetz, das die Meinungsfreiheit einschränkt, muß schon in Frage gestellt werden." (Heinz-Christian Strache, Die Presse, 25.2.2006)
Zum Wiederbetätigungsgesetz: "Die Meinungsfreiheit ist ein entscheidendes Gut". - "Eine demokratische Gesellschaft muß auch verrückte und dumme Meinungen aushalten." Gerade freiheitliche Politiker erlebten immer wieder, daß sie "mit Diffamierungen und Kampagnen kriminalisiert und in eine Ecke gestellt werden, in die sie nicht gehören". (Heinz-Christian Strache, Vorarlberg Online, 3.2.2007)
Die Präsentenwahl als Test für FPÖ-Themen: "Der Wahlkampf bietet uns viel Gelegenheit, wichtige Themen ins Gespräch zu bringen. Ich freue mich auf den Test für unsere Positionen." (Barbara Rosenkranz, Kleine Zeitung, 2.3.2010)
Zum Wiederbetätigungsgesetz: "Die Freiheitliche Partei trägt das Wort Freiheit im Namen und hat eine Tradition darin, Bürgerrechte, das Recht auf Versammlungsfreiheit, auf Meinungsfreiheit ganz an die Spitze ihrer Forderungen zu stellen." - "Ist man für Meinungsfreiheit, dann wird es nicht anders gehen, als daß man absurde, skurrile, verwerfliche Meinungen zuläßt." (Barbara Rosenkranz, Ö 1 Morgenjournal, 3.3.2010)
Zu Konzentrationslagern und Gaskammern: "Ich habe das Wissen, daß ein Österreicher (hat), der zwischen 1964 und 1976 in österreichischen Schulen war - das ist also mein Wissen von der Geschichte, und daran habe ich überhaupt keine Änderung vorzunehmen." (Barbara Rosenkranz, Ö 1 Morgenjournal, 3.3.2010) [dies, obwohl Rosenkranz bei ihrer Ausbildung neben der AHS-Matura ein Geschichte und Philosophie Studium an der Universität Wien angibt; Anm.]
Zum Wiederbetätigungsgesetz: "Ich und meine Partei stellen fest (...), daß jener Teil des Verbotsgesetzes, der sich mit der Meinungsäußerung befaßt, ein sehr unklares Tatbild hat, dass er unbestimmt ist, damit zum politischen Mißbrauch guten Anlaß gibt." (Barbara Rosenkranz, Zeit im Bild 2, ORF, 2.3.2010 – das gesamte Gespräch gibt es HIER)
Eidesstattliche Erklärung: "Mein politisches Engagement ist Ausdruck dafür, dass ich meine Liebe zu unserer Heimat, zur Republik Österreich, zu ihrer Neutralität und zu ihrer Freiheit, mit Leben erfülle. Zu keinem Zeitpunkt habe ich die Grundwerte unserer Republik infrage gestellt, sondern sie im Gegenteil immer verteidigt. So habe ich auch das Verbotsgesetz als Symbol für die Abgrenzung vom Nationalsozialismus niemals infrage gestellt habe und werde es auch nicht infrage stellen. Bedauerlicherweise haben trotz meiner Richtigstellung am 4. März 2010, wo ich gesagt habe, dass ich 'Meldungen, nach denen ich die Abschaffung des Verbotsgesetzes fordere, als irreführend und falsch zurückweise', die meisten Medien an ihrer falschen Darstellung festgehalten. Nochmals weise ich daher jede Interpretation, dass ich dieses Gesetz abschaffen wolle, mit aller Entschiedenheit zurück. Für mich sind Demokratie, Freiheit und Menschenwürde die Fundamente meines Welt- und Menschenbildes und meiner politischen Arbeit. Ich verurteile daher aus Überzeugung die Verbrechen des Nationalsozialismus und distanziere mich entschieden von der Ideologie des Nationalsozialismus." (Auf öffentlichen Druck formulierte eidesstattliche Erklärung von Barbara Rosenkranz, 8.3.2010) Literatur-Tipp: Victor Klemperer: LTI (Lingua Tertii Imperii) - Die Sprache des Dritten Reichs Verlag: Reclam (Neuauflage 2007) |
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